DVR-Online
Abfrage des Datenverarbeitungsregisters (DVR-Abfrage)
Allgemeine Informationen und öffentlich zugängliche Registerdaten sämtlicher registrierter Meldungsleger können seit dem 1. September 2012 ohne Anmeldung eingesehen werden.
Login für registrierte Bürgerkartenbenutzer (Signaturkarte oder Handysignatur)
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Meldung einer Datenanwendung (DVR-Meldung)
Für eine Meldung beim Datenverarbeitungsregister gibt es verschiedene sichere Zugangsmöglichkeiten zu DVR-Online. Es ist sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Meldungen abgeben können und diese berechtigten Personen einen direkten Zugang zu ihren Meldedaten und dem Meldeverfahren haben.
Zugangsinformationen zur Anwendung DVR-Online
- für Unternehmen
Unternehmen und Einzelunternehmer können über das DVR Portal oder das Unternehmensserviceportal in DVR-Online einsteigen.
- für Einzelpersonen
Einzelpersonen, die nicht unternehmerisch tätig sind, können über das DVR Portal in DVR-Online einsteigen.
- für Behörden
Behörden erreichen DVR-Online über den Portalverbund.
- für berufsmäßige Parteienvertreter
Anwälte und Notare erreichen DVR-Online mit ihrem elektronischen Berufsausweis.
Telefonische Hilfestellung:
Allgemeine Informationen zur Bürgerkarte (Handysignatur oder e-card) sind unter unter abrufbar.
Für telefonische Anfragen betreffend den Zugang zu DVR-Online mittels Bürgerkarte (Handysignatur oder e-card) wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon unter der gebührenfreien Nummer 0800 222 666 (9 bis 17 Uhr).
Telefonische Auskünfte zum Zugang über das Unternehmensserviceportal () erhalten Sie unter 0810 202 202 (9 bis 17 Uhr).
Berufsmäßige Parteienvertreter (Anwälte und Notare) erhalten Informationen zur Bürgerkartenfunktion auf ihrem elektronischen Berufsausweis bei der jeweiligen zuständigen Kammer.
Haben Sie Fragen zum Ausfüllen der Online-Formulare kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter des Datenverarbeitungsregisters unter der Telefonnummer +43 1 531 15-204043 (8 bis 16 Uhr).