Was ist "Google Street View"?

"Google Street View" ist ein Dienst von Google, der ausgehend von Google Maps (Landkarten) Straßenansichten im Internet zugänglich macht. Dies soll dem Benutzer erlauben, für ausgewählte (demnächst auch österreichische) Städte durch Anklicken des Straßenzuges auf einer Straßenkarte oder Eingabe einer Adresse in "Google Maps" eine 360 Grad Ansicht der Örtlichkeit zu erhalten. Bei den im Internet sichtbaren Bildern handelt es sich um Momentaufnahmen und nicht etwa um Bilder aufgrund einer Liveverbindung zum dargestellten Ort. Die im Internet gezeigten Bilder müssen daher mit der jeweils aktuellen Situation am dargestellten Ort nicht übereinstimmen.

Wie entstehen die Bilder in "Google Street View"?

Google photographiert mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen die Straßen der ausgewählten Städte. Die Aufnahmen werden in einem speziellen Verfahren bearbeitet, wobei bestimmte Bildteile aus Datenschutzgründen "verwischt" werden (auf englisch "Blurring"): Dabei werden Gesichter sowie Autokennzeichen mit einer automatischen Suchfunktion erkannt und in der Folge durch "Verwischen" unkenntlich gemacht, um dadurch einen Personenbezug der aufgenommenen Bilder zu beseitigen. Die bearbeiteten Bilder werden in dieser Form im Rahmen von "Google Maps" im Internet veröffentlicht

Wie ist das datenschutzrechtlich zu bewerten?

Die datenschutzrechtliche Bewertung von Google Street View ist Gegenstand des derzeit bei der Datenschutzkommission laufenden Registrierungsverfahrens (§ 17ff DSG 2000). Derzeit kann immerhin soviel gesagt werden: Soweit durch die Nachbearbeitung (Blurring) von gefilmten Gesichtern und KFZ-Kennzeichen diese tatsächlich unkenntlich gemacht wurden, liegen diesbezüglich bei der Veröffentlichung im Internet keine personenbezogenen Daten vor. Das laufende Registrierungsverfahren bezieht sich auf die während der Bearbeitungsphase vorhandenen personenbezogene Daten und die hiefür notwendigen Datenschutzvorkehrungen.
Mit der Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Google Street View hat sich auch die Artikel 29 Gruppe, in der alle unabhängigen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten gemeinsam aktuelle Datenschutzprobleme beraten, mehrfach befasst. Sie ist zu dem Schluss gekommen, dass Google Street View nicht unzulässig sei, dass jedoch bestimmte besondere Bedingungen erfüllt sein müssen. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass die ursprünglich personenbezogenen Bilddaten nach ihrer Bearbeitung nicht erhalten bleiben, sondern gelöscht werden.

Welche Rechte habe ich?

Da "Blurring" ein maschinelles Verfahren darstellt, können Fehler unterlaufen, wodurch die Anonymisierung der Bilder manchmal nur unvollständig vorgenommen wird. Google bietet daher jedermann die Möglichkeit, derartige Fehler per Mausklick (- auf jener Seite von Street View, die den Fehler enthält -) an Google zu melden. Google hat zugesagt, gemeldete Fehler umgehend zu bearbeiten und zu beheben. Auch gegen die Abbildung des eigenen (Einfamilien-)Hauses oder die lesbare Abbildung von Firmenbezeichnungen etc. in Bildern von Google Street View kann nach Aussage von Google auf diese Weise Widerspruch erhoben werden.