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Das Datenverarbeitungsregister (DVR) dient der Transparenz der in Österreich durchgeführten Datenverarbeitungen.

Das Datenverarbeitungsregister ist ein öffentliches, allen zugängliches, teilweise elektronisch geführtes Register, in das alle meldepflichtigen Datenanwendungen aufgrund einer Meldung des jeweiligen Auftraggebers eingetragen werden. Gemäß § 3 Abs. 2 DVRV 2002 besteht das Datenverarbeitungsregister aus:

  • den registrierten Meldungen über Auftraggeber und Datenanwendungen,
  • einem gesonderten Verzeichnis der Informationsverbundsysteme und
  • den Registrierungsakten.

Daneben ist das Datenverarbeitungsregister auch jene Organisationseinheit (Referat DVR) innerhalb des Geschäftsapparats der Datenschutzkommission, in der die Registrierungsverfahren durchgeführt und auch die das Registrierungsverfahren betreffenden Bescheide der Kommissionsorgane vorbereitet werden.

In seiner derzeitigen Form als Teil der Datenschutzkommission wurde das Datenverarbeitungsregister gemäß § 16 Abs. 1 DSG 2000 mit Wirksamkeit vom 1. Januar 2000 eingerichtet. Davor war es im Österreichischen Statistischen Zentralamt (heute Bundesanstalt Statistik Österreich) angesiedelt.

Nach der letzten Zählung im Sommer 2007 anlässlich des Datenschutzberichtes 2007 kannte das Datenverarbeitungsregister 80.000 Auftraggeber. Der Umfang der bei den Auftraggebern registrierten Datenanwendungen ist unterschiedlich. Insbesondere im öffentlichen Bereich sind bei einzelnen Auftraggebern mehrere hunderte Datenanwendungen registriert.