Artikel 29 Datenschutzgruppe
Die Artikel 29 Datenschutzgruppe ist ein unabhängiges Gremium, das die EU-Kommission in Datenschutzfragen berät. Die Datenschutzgruppe wurde mit Artikel 29 der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG geschaffen und setzt sich zusammen aus den Vertretern der in jedem Mitgliedstaat des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) bestehenden unabhängigen Datenschutz-Kontrollstellen (im Sinne des Artikels 28 der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG).
Die Artikel 29 Datenschutzgruppe soll
- zu Fragen des Datenschutzes in der Gemeinschaft gegenüber der Europäischen Kommission in Form von Sachverständigenbeiträgen Stellung nehmen,
- die einheitliche Anwendung der allgemeinen Grundsätze der Richtlinien in allen Mitgliedstaaten durch die Zusammenarbeit der Datenschutz-Kontrollstellen fördern,
- die Europäische Kommission hinsichtlich aller Gemeinschaftsmaßnahmen beraten, die sich auf die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre auswirken,
- gegenüber der Allgemeinheit und insbesondere gegenüber den Organen der Europäischen Gemeinschaft Empfehlungen zu Angelegenheiten des Datenschutzes abgeben.
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