Das Schengener Informationssystem
Die Datenschutzkommission (DSK) ist nationale Kontrollinstanz im Sinne des Art. 114 Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 (SDÜ) zur Überwachung des nationalen Teils des Schengener Informationssystems (SIS).
Als solche entsendet sie auch die Vertreter in die Gemeinsame Kontrollinstanz von Schengen. Diese überwacht, ob die Verwendung der Daten im SIS mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen übereinstimmt. Dazu kontrolliert sie die technische Unterstützungseinheit des SIS, prüft Anwendungs- und Auslegungsfragen im Zusammenhang mit dem Funktionieren des SIS sowie Fragen im Zusammenhang mit den von den nationalen Kontrollinstanzen unabhängig vorgenommenen Kontrollen oder mit der Ausübung des Auskunftsrecht und erarbeitet harmonisierte Vorschläge im Hinblick auf gemeinsame Lösungen für bestehende Fragen.
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) ist für die Führung des nationalen Teils des Schengener Informationssystems (N.SIS) zuständig. Als dessen Auftraggeber trifft das BMI auch die Pflicht zur Auskunftserteilung gemäß §§ 1 und 26 DSG 2000 an Betroffene. Fälschlicherweise an die DSK gerichtete Auskunftsbegehren werden daher an das BMI weitergeleitet.
Das Schengener Informationssystem hat eine eigene Seite auf der Website des Rates der Europäischen Union:
Wir bieten folgende Informationen zu diesem Thema: